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„Muss mein Nachbar den Rasen wirklich alle drei Tage mähen?“ – Gartengeräten, Regeln & gute Nerven

  • Autorenbild: ALPHA Gruppe AG
    ALPHA Gruppe AG
  • 20. Juni
  • 1 Min. Lesezeit

Es ist Sonntag, 8 Uhr morgens.

Der Kaffee dampft, die Vögel zwitschern – und brrrrrrr! – der Nachbar schiebt den Rasenmäher an. Einmal quer durchs friedliche Wochenende.

Kennen Sie das auch?


Viele Gartenfreunde geraten über Hecken, Laub oder Lärm schnell an ihre Grenzen – wortwörtlich.


📏 Wer darf was im Garten?

In der Schweiz ist das Nachbarschaftsrecht kantonal geregelt – also aufgepasst:


  • Lärm durch Gartenarbeiten (z. B. Rasenmäher oder Laubbläser) ist werktags erlaubt, an Sonn- und Feiertagen aber meist verboten.

  • Hecken & Bäume: Der Abstand zur Grundstücksgrenze muss eingehalten werden (meist 50 cm bei Hecken, 2 m bei Bäumen).

  • Überhängende Äste: Dürfen Sie nicht einfach abschneiden – ausser Sie fordern den Nachbarn zuerst auf, sie zu entfernen.



🤝 Wie bleibt der Garten friedlich?

  • Reden hilft: Der kurze Draht zum Nachbarn ist oft besser als der lange Weg übers Gericht.

  • Dokumentieren Sie Konflikte, wenn es nicht anders geht.

  • Oder: Holen Sie Profis ins Boot – Gartenpflege durch Fachfirmen sorgt für klare Regeln und saubere Arbeit.



🧠 Fazit

Gärten sollen wachsen – aber nicht die Konflikte.

Mit ein bisschen Wissen und gegenseitigem Respekt bleibt der Garten ein Ort der Erholung – für beide Seiten des Zauns.



💬 Was meinen Sie?

  • Haben Sie auch schon Ärger mit Nachbarn wegen Hecken oder Lärm gehabt?

  • Wie gehen Sie mit solchen Situationen um?


➡️ Schreiben Sie uns in die Kommentare!




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