
„Muss mein Nachbar den Rasen wirklich alle drei Tage mähen?“ – Gartengeräten, Regeln & gute Nerven
- ALPHA Gruppe AG
- 20. Juni
- 1 Min. Lesezeit
Es ist Sonntag, 8 Uhr morgens.
Der Kaffee dampft, die Vögel zwitschern – und brrrrrrr! – der Nachbar schiebt den Rasenmäher an. Einmal quer durchs friedliche Wochenende.
Kennen Sie das auch?
Viele Gartenfreunde geraten über Hecken, Laub oder Lärm schnell an ihre Grenzen – wortwörtlich.
📏 Wer darf was im Garten?
In der Schweiz ist das Nachbarschaftsrecht kantonal geregelt – also aufgepasst:
Lärm durch Gartenarbeiten (z. B. Rasenmäher oder Laubbläser) ist werktags erlaubt, an Sonn- und Feiertagen aber meist verboten.
Hecken & Bäume: Der Abstand zur Grundstücksgrenze muss eingehalten werden (meist 50 cm bei Hecken, 2 m bei Bäumen).
Überhängende Äste: Dürfen Sie nicht einfach abschneiden – ausser Sie fordern den Nachbarn zuerst auf, sie zu entfernen.
🤝 Wie bleibt der Garten friedlich?
Reden hilft: Der kurze Draht zum Nachbarn ist oft besser als der lange Weg übers Gericht.
Dokumentieren Sie Konflikte, wenn es nicht anders geht.
Oder: Holen Sie Profis ins Boot – Gartenpflege durch Fachfirmen sorgt für klare Regeln und saubere Arbeit.
🧠 Fazit
Gärten sollen wachsen – aber nicht die Konflikte.
Mit ein bisschen Wissen und gegenseitigem Respekt bleibt der Garten ein Ort der Erholung – für beide Seiten des Zauns.
💬 Was meinen Sie?
Haben Sie auch schon Ärger mit Nachbarn wegen Hecken oder Lärm gehabt?
Wie gehen Sie mit solchen Situationen um?
➡️ Schreiben Sie uns in die Kommentare!
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